Berufseignung
Bei einer Reihe von Berufen werden Organe des HNO-Bereichs besonders gefordert. Beispielsweise werden bei Piloten, aber auch Bademeistern das Gehör, bei den Hochbauarbeitern der Gleichgewichtssinn und bei Sängern ebenso wie bei Logopäden die Stimme stark beansprucht.
Für die Ausübung solcher Berufe ist die Eignungsprüfung die Voraussetzung für die Berufsausbildung. Die Prüfung wird von den jeweiligen Berufsgenossenschaften vorgeschrieben, teilweise werden sogar die Untersuchungskriterien von ihnen festgelegt.
Wir führen entsprechende Untersuchungen durch und stellen auf Anforderung Atteste aus.
Darüber hinaus empfehlen wir Menschen, die vorhaben, einen Sprechberuf auszuüben, wie z.B. Pfarrer, Schauspieler, Lehrer, Moderator, durch einen Stimmeignungstest ihre Berufstauglichkeit abzuklären.